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Meldepflicht Vermieter

Der nächste ortsübliche Zügeltermin per Ende Juni steht vor der Tür. Sind sie Vermieter von Wohnräumen in Oberrüti? Nach Kantonaler Gesetzgebung (§ 10 Abs. 1 Register- und Meldegesetz, RMG) sind Personen, die Wohnraum vermieten oder verwalten, Untermietverhältnisse abschliessen oder anderen Personen während mindestens drei aufeinanderfolgenden Monaten oder drei Monaten innerhalb eines Jahrs Logis geben, verpflichtet, ein-, um- und wegziehende Personen der Einwohnerdienste zu melden. Wir bitten sie deshalb, die entsprechende Meldung rechtzeitig per Post, E-Mail (einwohner@oberrueti.ch) oder über die Drittmeldepflicht (www.drittmeldung.ch) vorzunehmen. Vielen Dank für Ihre Mithilfe.

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