Einreichung Steuererklärung 2025; Mahnungen
Rund 52% (Vorjahr: 54%) der verschickten Steuererklärungen 2025 sind bereits eingegangen. Dafür danken wir Ihnen sehr. Die gebührenpflichtigen Mahnungen für die noch ausstehenden Steuererklärungen werden in nächster Zeit versendet. Die Mahngebühr beträgt Fr. 35.00. Diejenigen Personen, welche die Steuererklärung noch nicht eingereicht haben, werden somit gebeten, dies so bald als möglich noch zu erledigen. Eine allfällige Fristerstreckung zur Abgabe der Steuererklärung können Sie unter www.ag.ch/efristerstreckung oder direkt bei der Abteilung Steuern (steuern@oberrueti.ch) beantragen. Es ist immer eine Begründung anzugeben. Im Zusammenhang mit dem papierlosen Veranlagungssystem "DIGITAX" werden die Steuererklärungen eingescannt. Deshalb bitten wir Sie, keine Heftklammern, Büroklammern und Sichtmappen zu verwenden und nur Belegkopien im Format DIN A4 einzureichen. Es können keine Originalbelege mehr retourniert werden.