Wespen- und Hornissennester
Aufgrund geänderter Vorschriften darf die Feuerwehr keine Wespen- und Hornissennester für Dritte mehr beseitigen. Es wird empfohlen, die Entfernung von einem Experten durchführen zu lassen, insbesondere wenn das Nest eine Gefahr für Menschen darstellt oder sich in der Nähe von Wohnbereichen befindet. Allfällige Informationen zur Asiatischen Hornisse sind auf der Website des Kantons Aargau abrufbar.