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Zahlungsschwierigkeiten Steuern; Stundungs- und Ratengesuche

Bei vorübergehenden Zahlungsschwierigkeiten reichen Sie der Finanzverwaltung ein Stundungsgesuch für die offenen Steuern ein. Bitte verwenden Sie dazu das Stundungsgesuchsformular im Onlineschalter, Rubrik Finanzverwaltung.

Diese Unterlagen sind beizulegen:

  • Mietvertrag
  • Lohnabrechnungen der letzten 4 Monate
  • Versicherungsausweis der Krankenkasse
  • monatliche Ratenhöhe (max. 6 - 8 Raten)
  • Zahlungstermine
  • weitere Zahlungsverpflichtungen (offene Schulden)

Vorauszahlungen ("Wie können Steuerschulden verhindert werden?")

Wer über keine oder wenig finanzielle Reserven verfügt, sollte die Steuerzahlung bereits nach Empfang der provisorischen Rechnung planen.

Mit einem auf 12 Monate heruntergebrochenen Jahresbudget können Zahlungsschwierigkeiten frühzeitig erkannt werden. Es bestehen bessere Aussichten, rechtzeitig einen Lösungsweg zu finden. Fachstellen für Schuldenfragen und Budgetberatungsstellen bieten wirkungsvolle Hilfen an.

Wer die finanzielle Belastung durch die Steuern auf mehrere Monate verteilenmöchte, hat diese Möglichkeiten:

  • freiwillige Ratenzahlungen - die nötigen Einzahlungsscheine können bei der Finanzverwaltung der Veranlagungsgemeinde bestellt werden
  • befristeter Dauerauftrag - mit einem vorgedruckten Einzahlungsschein kann der Bank oder Post ein Dauerauftrag zur Bezahlung der Steuer eines bestimmten Jahres erteilt werden