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Adoption eines Kindes

Die rechtliche Situation zur Adoptionen ist in Art 264 ff. Zivilgesetzbuch (ZGB) festgehalten. Voraussetzung zur Kindsadoption ist ein 1jähriges Pflegeverhältnis. Zudem müssen die Eltern mind. 16 Jahre älter als das Kind sein. Ehegatten müssen mindestens 5 Jahre verheiratet oder mindestens 35jährig sein. Gesuchsformulare für ein Adoptionspflegeverhältnis sowie für die Adoption sind bei der unten genannten Abteilung des Departements Volkswirtschaft und Inneres zu beziehen.

Abteilung Register und Personenstand

www.ag.ch/adoption