Einbürgerung
Ordentliche Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:
- 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
- 5 Jahre im Kanton Aargau
- 3 Jahre ununterbrochen in Oberrüti wohnhaft (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
- Niederlassungsbewilligung C
Das Antragsformular zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.
Merkblatt Einbürgerung 2020 [PDF, 45.0 KB]
Einbürgerungstest: Übungsseite
www.einbuergerungstest-aargau.ch
Weitere Infos
Erleichterte Einbürgerung
Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:
- 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
- total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
- seit 1 Jahr in Oberrüti angemeldet
- in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend
Das Antragsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.