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Einbürgerung

Ordentliche Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die ordentliche Einbürgerung von Ausländern:

  • 10 Jahre in der Schweiz (Zeit zwischen dem 8. und 18. Lebensjahr zählt doppelt)
  • 5 Jahre im Kanton Aargau
  • 3 Jahre ununterbrochen in Oberrüti wohnhaft (im Zeitpunkt der Gesuchstellung)
  • Niederlassungsbewilligung C

Das Antragsformular zur ordentlichen Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Merkblatt Einbürgerung 2020  [PDF, 45.0 KB]

Einbürgerungstest: Übungsseite

www.einbuergerungstest-aargau.ch

Weitere Infos

www.ag.ch
 

Erleichterte Einbürgerung

Folgende Voraussetzungen gelten im Kanton Aargau für die erleichterte Einbürgerung von Ausländern:

  • 3 Jahre verheiratet mit einem Schweizer oder einer Schweizerin
  • total 5 Jahre in der Schweiz wohnhaft
  • seit 1 Jahr in Oberrüti angemeldet
  • in die schweizerischen Verhältnisse eingegliedert und die schweizerische Rechtsordnung beachtend

Das Antragsformular zur erleichterten Einbürgerung erhalten Sie bei der Gemeindekanzlei.

Weitere Infos

www.ag.ch
www.sem.admin.ch