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Sekundäre Steuerpflicht

Bei nicht im Kanton Aargau wohnhaften steuerpflichtigen Personen werden Geschäftsbetriebe, Betriebsstätten und Grundstücke kraft wirtschaftlicher Zugehörigkeit in Oberrüti besteuert.

Dabei wird das Einkommen und Vermögen der in Oberrüti gelegenen Steuerobjekte nach dem Steuersatz, der Ihrem gesamten Einkommen und Vermögen entspricht, besteuert.

Es ist lediglich eine Kopie der Steuererklärung des Wohnsitzkantons einzureichen.