AHV / IV / FAK / EO / EL / IPV
Weiterführende detaillierte Informationen zu den Themen
AHV | Alters- und Hinterlassenenversicherung |
IV | Invalidenversicherung |
FAK | Familienausgleichskasse |
EO | Erwerbsersatzordnung |
EL | Ergänzungsleistungen |
IPV | Individuelle Prämienverbilligung |
finden Sie direkt unter den nachstehenden Links:
Aargauische Sozialversicherungsanstalt
Alter- und Hinterlassenenversicherung
AHV-Ausweis, Erstellung, Verlust und Neuausstellung
Das Anmeldeformular für den AHV-Ausweis ist bei der Gemeindezweigstelle SVA erhältlich oder direkt hier herunterladbar:
Bestellung Versicherungs-(AHV-)Ausweis
AHV-Beiträge - Überprüfung bisheriger Einzahlungen
Der Versicherte kann jederzeit einen Auszug aus seinem individuellen Konto (IK) verlangen. Das schriftliche Begehren ist bei einer der Ausgleichskassen, die ein Konto über den Versicherten führt, einzureichen. Die Konten führenden Kassen sind auf dem AHV-Ausweis aufgeführt; deren Postadressen finden Sie auf den letzten Seiten im Telefonbuch. Auf dem IK werden alle Einkommen, Beitragszeiten sowie Betreuungsgutschriften aufgezeichnet. Der Antrag für den IK-Kontoauszug finden Sie hier.
AHV-Beiträge - wenn ich mit Beitragszahlungen im Rückstand bin?
Sie können Beiträge 5 Jahre rückwirkend nachzahlen. Können nicht alle ausstehenden Beitragsjahre bezahlt werden, entstehen Beitragslücken, die Auswirkung auf die spätere Rentenberechnung haben.