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Krankenkassen Prämienverbilligung

Anspruch Prämienverbilligung

Der Kanton gewährt seinen Einwohnerinnen und Einwohnern in bescheidenen wirtschaftlichen Verhältnissen Prämienverbilligungen für die obligatorische Krankenpflegeversicherung. Der Verbilligungsbeitrag wird nur ausbezahlt, wenn ein Antrag gestellt wird. Der Antrag wird über das Online-Portal der SVA gestellt. Es braucht dazu den Internet-Link, den persönlichen Code (erhalten Sie direkt von der SVA), Personendaten sowie die AHV-Nummer. Der zugestellte Anmeldecode ist 6 Wochen gültig. Der Antrag für die Prämienverbilligung des Folgejahres muss in jedem Fall bis am 31. Dezember des laufenden Jahres gestellt werden.

Die Anträge können nur via Online-Verfahren gestellt werden, da das Verfahren im Kanton Aargau neu ausschliesslich via Internet abläuft.
 

Sozialhilfeempfänger / Ergänzungsleistungsbezüger

Sozialhilfeempfänger sowie Ergänzungsleistungsbezüger haben automatisch Anspruch auf Prämienverbilligung und benötigen keine zusätzliche Anmeldung.
Falls Sie keine Sozialhilfe oder Ergänzungsleistungen mehr erhalten, finden Sie die notwendigen Informationen auf der Homepage der SVA Aargau.
 

Weitere Informationen finden Sie hier.

Haben Sie Fragen oder benötigen Sie Unterstützung? Die SVA und die Gemeindezweigstelle Oberrüti helfen Ihnen gerne weiter.

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