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Handlungsfähigkeitszeugnis

Wenn Sie sich über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Das Dokument gibt auch Auskunft über eine eventuelle Einschränkung der Handlungsfähigkeit.

Das gewünschte Dokument kann beim Familiengericht Muri (Telefon 056 675 85 55) bestellt werden.

Link: Familiengericht Muri