Adressauskünfte
Adressauskünfte dürfen nur im Rahmen des kantonalen Gesetzes über die Information der Öffentlichkeit, den Datenschutz und das Archivwesen (IDAG) erteilt werden.
Für eine Adressauskunft benötigen wir:
- Schriftliche Anfrage
- Interessensnachweis
- Fr. 20.00
- Adressiertes und frankiertes Rückantwortcouvert
Die Einwohnerdienste erteilen keine telefonischen Auskünfte an Privatpersonen und Firmen.