Zinsregelung
Informationen zur Zinsregelung:
Der Regierungsrat hat den Vergütungszinssatz für die natürlichen Personen respektive den Ausgleichszinssatz für die juristischen Personen und den Verzugszins für das Kalenderjahr 2026 wie folgt angepasst:
Vergütungszins: 0.25 % (Vorjahr 0.75 %)
für Einkommens- und Vermögenssteuern auf Zahlungen vor dem Fälligkeitstermin sowie auf Überzahlungen.
Verzugszins: 4.5 % (Vorjahr 5.0 %)
für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden.