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Zinsregelung

Informationen zur Zinsregelung:

Der Regierungsrat hat den Vergütungszinssatz für die natürlichen Personen respektive den Ausgleichszinssatz für die juristischen Personen und den Verzugszins für das Kalenderjahr 2026 wie folgt angepasst:
 
Vergütungszins:                 0.25 % (Vorjahr 0.75 %)
für Einkommens- und Vermögenssteuern auf Zahlungen vor dem Fälligkeitstermin sowie auf Überzahlungen.

Verzugszins:                      4.5 % (Vorjahr 5.0 %)
für Steuern, die erst nach dem Fälligkeitstermin bezahlt werden.