Navigieren in Oberrüti

 

Einhaltung der Ruhezeiten

Gestützt auf das Polizeireglement der Gemeinde Oberrüti (§ 10) ist in oder auf Wohngebieten einwirkend von 12:00 Uhr bis 13:00 Uhr und von 21:00 Uhr bis 06:00 Uhr sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen das Arbeiten mit lärmigen Geräten (z.B. Rasenmähen, Hämmern, Fräsen, Betrieb von Baumaschinen) untersagt. Von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr ist in schlecht isolierten Räumen oder bei offenem Fenster jeglicher Lärm, der den Schlaf der Mitmenschen stören könnte, verboten. Ausgenommen sind Kirchen- und Weideglocken, Arbeiten zur kurzfristigen Behebung eines Notstandes sowie in begründeten Fällen das landwirtschaftliche Gewerbe und Gärtnereibetriebe. Die Bevölkerung wird gebeten, diese Regelungen zu beachten.

zur Liste