Gesamtrevision Nutzungsplanung Siedlung und Kulturland
Nach Abschluss des Mitwirkungsverfahrens und der kantonalen Vorprüfung werden die Entwürfe gemäss § 24 Abs. 1 BauG öffentlich aufgelegt. Die Entwürfe mit Erläuterungen und der Vorprüfungsbericht liegen vom 14. September bis 13. Oktober 2026 auf der Gemeindeverwaltung auf und können während der Bürozeit eingesehen werden. Unten stehen die Dokumente zum Download bereit.
Wer ein schutzwürdiges eigenes Interesse hat, kann innerhalb der Auflagefrist Einwendungen erheben. Die allfällige Berechtigung von Natur- und Heimatschutz- sowie Umweltschutzorganisationen, Einwendungen zu erheben, richtet sich nach § 4 Abs. 3 und 4 BauG. Einwendungen sind schriftlich beim Gemeinderat Oberrüti, 5647 Oberrüti einzureichen und haben einen Antrag und eine Begründung zu enthalten.
Dokumente zum Download
Hier werden die Unterlagen per 14. September 2026 aufgeschaltet.