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Prämienverbilligung 2027: Mit wenigen Klicks zum Antrag

Einen Antrag auf Prämienverbilligung kann mit wenigen Klicks eingereicht werden. Ein Informationsblatt, das an alle Aargauer Haushalte verschickt wurde, macht auf das Verfahren im Kanton Aargau aufmerksam. Einwohnerinnen und Einwohner im Kanton Aargau, die 2027 Anspruch auf Prämienverbilligung haben, können in wenigen Schritten ihren Antrag stellen: Liegt die definitive Steuerveranlagung 2024 vor und besteht ein Anspruch auf Prämienverbilligung, erhalten Sie von der SVA Aargau im September 2026 einen Link und einen persönlichen Code. Sofern Sie keinen Code erhalten und voraussichtlich anspruchsberechtigt sind, kann ab Oktober 2026 über www.sva-ag.ch/codebestellung einen Code bestellt werden. Die Antragsfrist für die Prämienverbilligung 2027 läuft am 31. Dezember 2026 ab. Danach kann keinen Antrag auf Prämienverbilligung mehr erstellt werden.

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