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Verfallsanzeige Steuern 2026

Die Steuerpflichtigen werden darauf aufmerksam gemacht, dass die provisorischen Steuerrechnungen des laufenden Jahres per 31. Oktober 2026 zur Zahlung fällig werden. Es gilt zu beachten, dass die Zahlungsaufträge rechtzeitig bei der Bank oder Post in Auftrag gegeben werden. Ab dem 1. November 2026 ist bei verspäteter Bezahlung der Steuern ein Verzugszins geschuldet. Zudem können Mahngebühren anfallen. Wir möchten an dieser Stelle den Steuerpflichtigen danken, die bereits Zahlungen in diesem Jahr vorgenommen haben.

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